Donnerstag, 23. Oktober 2014

Das Staatssystem des utopischen Kommunismus IV

Die Partei(en):
Als Partei verstehe ich eine Organisation, die von einer Gruppe innerhalb des Volkes gegründet wurde und deren Aufgabe es ist das Volk politisch zu bilden und zu mobilisieren. Der Staat des utopischen Kommunismus soll ein Mehrparteienstaat sein, spricht sich also gegen ein Einparteienstaat aus. Damit die Parteien ihre Aufgaben erfüllen können und um die Neugründung von Parteien zu begünstigen müssen die Parteien durch Güterzufuhr gefördert werden, sollen sich aber größtenteils durch die Beteiligung ihrer Mitglieder stützen, ähnlich wie heutige Parteien in der BRD. Den Parteien wird sämtliche Freiheit gelassen, solange sie die Gleichheit der Menschen und den Schutz der Revolution sicherstellen. Die Parteien können aktiv Einfluss auf Staat und Verwaltung nehmen. Das soll zum einen durch Teilnahme an Wahlen, als auch über das unterhalten eigener Betriebe möglich seien. Den Parteien soll es jederzeit möglich sein ihren Unmut oder ihre Unterstützung zu aktuellen politischen Ereignissen über Veranstaltungen jeglicher Art und Größe kund zu tun. Ausgenommen ist hier der Streik als Mittel des Klassenkampfes, da der utopisch-kommunistische Staat keinen Klassen mehr kennt. Die Parteien vereinen also in ihrem Aufgabengebiet die aktuellen Parteien, Stiftungen und Gewerkschaften. Die einzige Einschränkung die der Staat den Parteien gegenüber gibt ist das Ablegen eines Rechenschaftsberichts über die verfügten und eingesetzten Mittel.

Judikative

Volkstribunale:
Die Volkstribunale setzten sich aus dem Tribunal und einem vorsitzenden Richter zusammen. Das Tribunal ist eine Gruppe von Vertretern des Volkes die alle zwei Jahre gewählt werden, wobei der vorsitzende Richter stattdessen vom Kommissariat in Rechtsfragen ausgebildet wurde und auf ein Jahr in diesem Posten eingesetzt wird bis er einem anderem Volkstribunal zugeteilt wird. Wird ein Verdächtiger angeklagt, weist der vorsitzende Richter die Ermittlungen gegen ihn aus und die Volkspolizei sammelt Beweise die seine Schuld bestätigen oder entkräften. Sind die Ermittlungen abgeschlossen eröffnet der vorsitzende Richter das Volkstribunal und lädt Kläger und Angeklagten vor. Das Tribunal wertet dann die Aussagen und die Beweise aus und bestimmt anschließend per einfache Mehrheitswahl die Schuld bzw. die Unschuld des Angeklagten. Wurde die Schuld des Angeklagten festgestellt hat der vorsitzende Richter dann die Aufgabe das Strafmaß zu bestimmen und dieses dem Tribunal vorzulegen. Ist das Strafmaß nun eventuell unverhältnismäßig kann das Tribunal den vorsitzenden Richter zu einer Überarbeitung zwingen. Denn Strafvollzug überwacht der vorsitzende Richter und wird von der Volkspolizei durchgeführt.

Besonderheit: Volkstribunal zur Behandlung von Volks- oder Staatsverrat:
Stellt das Kommissariat einen Verdacht auf Volks- oder Staatsverrat fest muss es unverzüglich mit den Ermittlungen gegen den Verdächtigen beginnen und beantragt die Einsetzung eines speziellen Volkstribunals in der betroffenen Region, einer Gruppe von Regionen oder dem gesamten Staatsgebiet. Der bzw. die zuständigen Räte richten dann sofort ein Volkstribunal aus und organisieren die Wahlen für das Tribunal. Es werden dann drei vorsitzende Richter durch den bzw. die zuständigen Räte bestimmt. Der Ablauf innerhalb bleibt der gleiche.

Besonderheit: Volkstribunal zur Behandlung von Straftaten innerhalb des Volksheeres oder durch seine Vertreter:
Sollte eine Straft tat innerhalb des Volksheeres offenbar werden oder durch einen seiner Vertreter verübt worden sein, dann hat die Volkspolizei im Namen des Staates Anklage gegen diese oder die Fraktion innerhalb des Volksheeres zu stellen und unverzüglich die Ermittlungen aufzunehmen. Ist es eine "normale" Straftat wie Diebstahl oder Mord wird der Fall an ein Volkstribunal weitergeleitet. Handelt es sich jedoch um besondere Straftaten wie Putschversuche, Kriegsverbrechen oder Missbrauch militärischer Macht etc. wird der Fall vor einem Militärtribunal weitergeleitet. Das Militärtribunal setzt sich aus einem Tribunal bestehend aus Soldaten jedes Korps sowie die höchsten Offiziere als Vorsitzende. Die Bestimmung der Schuld erfolgt wie im normalem Tribunal, nur kann beim Strafmaß nur zwischen der Ausweisung aus dem Staatsgebiet oder Hinrichtung durch das Militär entschieden werden, da diese Straftaten gewillt sind großes Leid über Volk und Staat zu bringen.

Was hältst du von meiner Vorstellung der Judikative? Sind die Strafen im letzten Absatz gerechtfertigt?

Freut sich auf deinen Senf,
Henning.

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