Dienstag, 21. Oktober 2014

Das Staatssystem des utopischen Kommunismus III

Exekutive

Volkspolizei:
Die Volkspolizei ist eine Symbiose aus stehendem Heer und Polizei. Sie setzt die Interessen des Staates durch, schützt die Bürger des Staates und ist die erste Verteidigungslinie sollte der Staat angegriffen werden. Sie verwahrt und verwaltet die Waffen und sonstiges Kriegsgerät für das Volksheer bis dieses aktiviert wird. Die Volkspolizei besteht aus Bürgern, die vom Kommunalem Rat vorgeschlagen und vom Volk durch eine Wahl bestätigt wurden. Um als Kandidaten aufgestellt zu werden müssen sie eine entsprechende Grundausbildung besitzen und dürfen nicht schwerwiegend Vorbestraft sein. Durch die Wahl ist die Volkspolizei in erster Linie dem Volk gegenüber verantwortlich und kann Anweisungen eines Rates missachten sollten diese offensichtlich den Interessen des Volkes widersprechen. Die innere Struktur der Volkspolizei entspricht der einer Genossenschaft, d.h. Leiter und die Abläufe bei Einsätzen werden durch gleiche, gemeinschaftliche Wahlen bestimmt. Die einzelnen Volkspolizisten müssen jederzeit erkennbar sein, notfalls durch kennzeichnende Nummern um bei späteren Verfahren eine eindeutige Zuweisung vornehmen zu können.

Volksheer:
Das Volksheer bildet die inaktive Streitmacht des utopisch-kommunistischen Staates und wird mit dem Ausrufen des Kriegsrechtes aktiviert und mobilisiert. Wird es aktiviert gibt die Vollversammlung der Räte der Regionen einen Zahl an Soldaten vor die erreicht werden muss. Die einzelnen Räte der Regionen rekrutieren mit je nach Situation angemessenen Mitteln Soldaten um diese Zahl zu erfüllen oder zu übertreffen. Die Offiziere des Volksheeres werden vom Überregionalen Rat ausgebildet und dem Volksheer zur Verfügung gestellt, damit fällt die indirekte Befehlsgewalt dem Überregionalem Rat zu. Als Offiziere können Kommissare dienen, wobei dem Kommissariat die Ausbildung der Soldaten zufällt. Die Volkspolizei dient mit Ausrufung des Kriegsrechtes auch als Militärpolizei und wird mit dem Kommissariat vereint um Deserteure, Verräter und die Verteilung von Waffen und Ausrüstung zu organisieren. Das Volksheer muss in der Lage sein denn größten Teil seiner Ausrüstung, insbesonderen denn der nicht durch die zivile Produktion gedeckt werden kann, selbst herzustellen um das Volk möglichst nicht in die Kriegswirtschaft einzubeziehen. Die Offiziere und die Soldaten sollen auf einer gleichgestellten Ebene zusammenarbeiten und soweit wie es geht alles in gemeinsamen Sitzungen besprechen. Endet das Kriegsrecht wird das Volksheer umgehen wieder deaktiviert.

Das Kommissariat:
Das Kommissariat ist eine Organisation die weitgehend autonom agiert und über eigene Mittel verfügt. Sie umfasst alle Kommissare, ihre Angestellten und ihre Einrichtungen. Kommissare werden vom Überregionalem Rat eingesetzt und können jederzeit wieder abberufen werden. Die Kommissare wählen alle vier Jahre einen obersten Kommissar der mit der Verwaltung und der Betreuung des Kommissariats beauftragt ist. Das Kommissariat verteilt ihre Mittel unter den Kommissaren und setzt diese auf Fälle an. Das Kommissariat ist sowohl Verfassungsschutz als auch Geheimpolizei. Es soll die staatliche Ordnung gegen innere und äußere Feinde schützen, diese ergreifen, zur Anklage vor ein Volkstribunal bringen und dann den Strafvollzug durchführen. Das Kommissariat darf sich nur im Rahmen der Verfassung bewegen und ist nur dieser gegenüber verantwortet. Alle Handlungen innerhalb des Kommissariats und der Kommissare werden strengstens protokolliert und nach Abschluss der Öffentlichkeit preis gegeben. Fälschung dieser Protokolle, Machtmissbrauch oder Beihilfe zu einem dieser beiden vergehen müssen unter Todesstrafe stehen um denn höchst möglichsten Grad an Abschreckung zu erzielen.

Die Vollversammlung der Räte der Regionen:
Die Vollversammlung ist eine ständige Versammlung von Delegierten der einzelnen Regionen und vertritt den Staat und das Volk gegenüber dem Ausland. Sie kann Botschafter in andere Nationen entsenden und darf Verträge im Namen des Volkes aushandeln, sowie sich dem gesamten Spektrum der außenpolitischen Diplomatie bedienen. Sie kann außerdem mit 2/3-Mehrheiten über Krieg oder Frieden mit anderen Staaten entscheiden und darf das Kriegsrecht aussprechen. Das Kriegsrecht wird automatisch ausgesprochen, wenn sich der Staat im Krieg befindet oder die Vollversammlung entscheidet sich einstimmig dafür es in Notsituationen wie Naturkatastrophen auszurufen. Das Kriegsrecht kann sich dabei auf das gesamte Staatsgebiet oder eine Gruppe von Regionen beziehen. Das Kriegsrecht wird über eine einfache Mehrheit, dem Ende des Krieges oder einem Volksbegehren nichtig.

So damit wäre auch ein besonders heikles Thema geklärt. Die Exekutive wird besonders gerne genutzt um Machtmissbrauch auszuüben oder eine Diktatur zu errichten, deswegen ist eure Meinung hier besonders gefragt.

Wie gefällt euch die Aufteilung der Kompetenzbereiche? Wo seht ihr Möglichkeiten des Machtmissbrauches? Was muss vielleicht anders gemacht werden?

Freut sich auf eure Ideen,
Henning.

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