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Donnerstag, 13. November 2014

Das neue Zeitalter der Kolonisation?

Was bedeutet der Wettlauf um den Mars und welche politischen Konsequenzen müssen daraus gezogen werden?

Heute noch Science-Fiction doch bald Realität: Die Besiedlung und Erschließung von Mond und Mars in dieser Reihenfolge. In den USA sprießen zur Zeit dutzende Start-Up-Unternehmen empor die nur ein Ziel kennen, nämlich die Eroberung des Weltraums. Dabei geht es von günstigen orbitalen Personenflügen bis zu Errichtung ganzer Städte auf Mars oder Minenkomplexe auf den Mond. Das ist mitnicht abstruser Wahnsinn, sondern die Zukunft der Menschheit.

Immer wieder erlebt die Menschheit Phasen großartiger Expansion z.B. befinden wir uns gerade in einer Zeit in der der Mensch sich in einander ausdehnt. Supranationale Bündnisse und Staatensysteme wie die EU nehmen immer mehr an Bedeutung an, während unsere Wirtschaft und unsere Kulturen immer mehr zu einer homogenen Masse verschmelzen. Und bedingt durch dieses zusammenrücken der Völker haben wir auch einen Technologieschub bekommen, der sich dahingehend ausdrückt das wir nun nach einer neuen Möglichkeit suchen uns auszudehnen. Aber warum wollen wir denn Planeten eigentlich verlassen? Aus den gleichen Gründen warum Menschen schon zur Zeit der Antike aus ihren Ländern raus wollten. Unser Planet ist Überbevölkert, wirtschaftlich fast komplett ausgebeutet und sehr sehr krank. Mit anderen Worten: Die Erde liegt im Sterben und wir können sie nur retten wenn wir die Bevölkerung mindestens um 1/5 reduzieren und dann denn Bevölkerungszuwachs stagnieren lassen. Es bleibt uns fast keine andere Wahl als die Erde zu verlassen und uns neuen Lebensraum zu erschließen. Aber was bedeutet das nun politisch?

Es wird höchstwahrscheinlich ein Wettrennen um Land und Ressourcen ausbrechen, die Frage hierbei ist nur: Wer sind die Teilnehmer? Wir können die Situation um Mond und Mars ähnlich sehen wie bei der "Entdeckung" Nord- und Südamerikas durch Kolumbus. Und hier werden es entweder die Unternehmen sein die mit ihrer Technologie das Anrecht auf das von ihnen erschlossene Gebiet beanspruchen werden oder die Staaten in dennen sie beheimatet sind, ähnlich der Kolonisierung Afrikas. Und das erste was in diesen Kolonien dann passieren wird ist die systematische Ausschlachtung und Nutzbarmachung der einheimischen Ressourcen mit anschließenden Abtransport ins Mutterland. Und je mehr Abgebaut wird desto mehr Menschen werden kommen und hier liegt ein weiteres Problem: Wie werden diese Menschengemeinschaften organisiert? Im Falle Amerikas hat man entweder auf die Einheimischen zurückgegriffen oder die Staaten etablierten ihre Form dessen. Aber es gibt weder auf dem Mond noch dem Mars Einheimische und wenn es nun die Unternehmen sind die dort ihre Siedlungen errichten? Werden dort dann Konzernokratien erschaffen wie sie in Sci-Fi Büchern, Filmen und Spielen immer wieder auftauchen (siehe Der Wolkenatlas (Die Eintracht) oder EVE)? Und wie wird die Situation auf der Erde dann aussehen? Bricht dann die Zeit eines neuen Imperialismus aus und wie wird Kontrolle zu den Kolonien gehalten? Bzw. wollen die Kolonien überhaupt kontrolliert werden oder werden sie sich gegen ihre Herren auflehnen und ihre Unabhängigkeit fordern wie es alle Kolonien nach und nach getan haben? Und wie wird sich unser Umgang mit der Erde ändern?

Ich könnte hier noch tausende weitere Fragen stellen und für jede tausende Szenarien ausgestalten, aber das würden hier denn Rahmen sprengen. Wie stellst du dir die Zukunft dahingehen vor? Würdest du als Kolonist auf einem anderen Planeten leben wollen?

Hier ein sehr informatives Video zu den momentanen Möglichkeiten:



Donnerstag, 23. Oktober 2014

Das Staatssystem des utopischen Kommunismus IV

Die Partei(en):
Als Partei verstehe ich eine Organisation, die von einer Gruppe innerhalb des Volkes gegründet wurde und deren Aufgabe es ist das Volk politisch zu bilden und zu mobilisieren. Der Staat des utopischen Kommunismus soll ein Mehrparteienstaat sein, spricht sich also gegen ein Einparteienstaat aus. Damit die Parteien ihre Aufgaben erfüllen können und um die Neugründung von Parteien zu begünstigen müssen die Parteien durch Güterzufuhr gefördert werden, sollen sich aber größtenteils durch die Beteiligung ihrer Mitglieder stützen, ähnlich wie heutige Parteien in der BRD. Den Parteien wird sämtliche Freiheit gelassen, solange sie die Gleichheit der Menschen und den Schutz der Revolution sicherstellen. Die Parteien können aktiv Einfluss auf Staat und Verwaltung nehmen. Das soll zum einen durch Teilnahme an Wahlen, als auch über das unterhalten eigener Betriebe möglich seien. Den Parteien soll es jederzeit möglich sein ihren Unmut oder ihre Unterstützung zu aktuellen politischen Ereignissen über Veranstaltungen jeglicher Art und Größe kund zu tun. Ausgenommen ist hier der Streik als Mittel des Klassenkampfes, da der utopisch-kommunistische Staat keinen Klassen mehr kennt. Die Parteien vereinen also in ihrem Aufgabengebiet die aktuellen Parteien, Stiftungen und Gewerkschaften. Die einzige Einschränkung die der Staat den Parteien gegenüber gibt ist das Ablegen eines Rechenschaftsberichts über die verfügten und eingesetzten Mittel.

Judikative

Volkstribunale:
Die Volkstribunale setzten sich aus dem Tribunal und einem vorsitzenden Richter zusammen. Das Tribunal ist eine Gruppe von Vertretern des Volkes die alle zwei Jahre gewählt werden, wobei der vorsitzende Richter stattdessen vom Kommissariat in Rechtsfragen ausgebildet wurde und auf ein Jahr in diesem Posten eingesetzt wird bis er einem anderem Volkstribunal zugeteilt wird. Wird ein Verdächtiger angeklagt, weist der vorsitzende Richter die Ermittlungen gegen ihn aus und die Volkspolizei sammelt Beweise die seine Schuld bestätigen oder entkräften. Sind die Ermittlungen abgeschlossen eröffnet der vorsitzende Richter das Volkstribunal und lädt Kläger und Angeklagten vor. Das Tribunal wertet dann die Aussagen und die Beweise aus und bestimmt anschließend per einfache Mehrheitswahl die Schuld bzw. die Unschuld des Angeklagten. Wurde die Schuld des Angeklagten festgestellt hat der vorsitzende Richter dann die Aufgabe das Strafmaß zu bestimmen und dieses dem Tribunal vorzulegen. Ist das Strafmaß nun eventuell unverhältnismäßig kann das Tribunal den vorsitzenden Richter zu einer Überarbeitung zwingen. Denn Strafvollzug überwacht der vorsitzende Richter und wird von der Volkspolizei durchgeführt.

Besonderheit: Volkstribunal zur Behandlung von Volks- oder Staatsverrat:
Stellt das Kommissariat einen Verdacht auf Volks- oder Staatsverrat fest muss es unverzüglich mit den Ermittlungen gegen den Verdächtigen beginnen und beantragt die Einsetzung eines speziellen Volkstribunals in der betroffenen Region, einer Gruppe von Regionen oder dem gesamten Staatsgebiet. Der bzw. die zuständigen Räte richten dann sofort ein Volkstribunal aus und organisieren die Wahlen für das Tribunal. Es werden dann drei vorsitzende Richter durch den bzw. die zuständigen Räte bestimmt. Der Ablauf innerhalb bleibt der gleiche.

Besonderheit: Volkstribunal zur Behandlung von Straftaten innerhalb des Volksheeres oder durch seine Vertreter:
Sollte eine Straft tat innerhalb des Volksheeres offenbar werden oder durch einen seiner Vertreter verübt worden sein, dann hat die Volkspolizei im Namen des Staates Anklage gegen diese oder die Fraktion innerhalb des Volksheeres zu stellen und unverzüglich die Ermittlungen aufzunehmen. Ist es eine "normale" Straftat wie Diebstahl oder Mord wird der Fall an ein Volkstribunal weitergeleitet. Handelt es sich jedoch um besondere Straftaten wie Putschversuche, Kriegsverbrechen oder Missbrauch militärischer Macht etc. wird der Fall vor einem Militärtribunal weitergeleitet. Das Militärtribunal setzt sich aus einem Tribunal bestehend aus Soldaten jedes Korps sowie die höchsten Offiziere als Vorsitzende. Die Bestimmung der Schuld erfolgt wie im normalem Tribunal, nur kann beim Strafmaß nur zwischen der Ausweisung aus dem Staatsgebiet oder Hinrichtung durch das Militär entschieden werden, da diese Straftaten gewillt sind großes Leid über Volk und Staat zu bringen.

Was hältst du von meiner Vorstellung der Judikative? Sind die Strafen im letzten Absatz gerechtfertigt?

Freut sich auf deinen Senf,
Henning.

Dienstag, 21. Oktober 2014

Das Staatssystem des utopischen Kommunismus III

Exekutive

Volkspolizei:
Die Volkspolizei ist eine Symbiose aus stehendem Heer und Polizei. Sie setzt die Interessen des Staates durch, schützt die Bürger des Staates und ist die erste Verteidigungslinie sollte der Staat angegriffen werden. Sie verwahrt und verwaltet die Waffen und sonstiges Kriegsgerät für das Volksheer bis dieses aktiviert wird. Die Volkspolizei besteht aus Bürgern, die vom Kommunalem Rat vorgeschlagen und vom Volk durch eine Wahl bestätigt wurden. Um als Kandidaten aufgestellt zu werden müssen sie eine entsprechende Grundausbildung besitzen und dürfen nicht schwerwiegend Vorbestraft sein. Durch die Wahl ist die Volkspolizei in erster Linie dem Volk gegenüber verantwortlich und kann Anweisungen eines Rates missachten sollten diese offensichtlich den Interessen des Volkes widersprechen. Die innere Struktur der Volkspolizei entspricht der einer Genossenschaft, d.h. Leiter und die Abläufe bei Einsätzen werden durch gleiche, gemeinschaftliche Wahlen bestimmt. Die einzelnen Volkspolizisten müssen jederzeit erkennbar sein, notfalls durch kennzeichnende Nummern um bei späteren Verfahren eine eindeutige Zuweisung vornehmen zu können.

Volksheer:
Das Volksheer bildet die inaktive Streitmacht des utopisch-kommunistischen Staates und wird mit dem Ausrufen des Kriegsrechtes aktiviert und mobilisiert. Wird es aktiviert gibt die Vollversammlung der Räte der Regionen einen Zahl an Soldaten vor die erreicht werden muss. Die einzelnen Räte der Regionen rekrutieren mit je nach Situation angemessenen Mitteln Soldaten um diese Zahl zu erfüllen oder zu übertreffen. Die Offiziere des Volksheeres werden vom Überregionalen Rat ausgebildet und dem Volksheer zur Verfügung gestellt, damit fällt die indirekte Befehlsgewalt dem Überregionalem Rat zu. Als Offiziere können Kommissare dienen, wobei dem Kommissariat die Ausbildung der Soldaten zufällt. Die Volkspolizei dient mit Ausrufung des Kriegsrechtes auch als Militärpolizei und wird mit dem Kommissariat vereint um Deserteure, Verräter und die Verteilung von Waffen und Ausrüstung zu organisieren. Das Volksheer muss in der Lage sein denn größten Teil seiner Ausrüstung, insbesonderen denn der nicht durch die zivile Produktion gedeckt werden kann, selbst herzustellen um das Volk möglichst nicht in die Kriegswirtschaft einzubeziehen. Die Offiziere und die Soldaten sollen auf einer gleichgestellten Ebene zusammenarbeiten und soweit wie es geht alles in gemeinsamen Sitzungen besprechen. Endet das Kriegsrecht wird das Volksheer umgehen wieder deaktiviert.

Das Kommissariat:
Das Kommissariat ist eine Organisation die weitgehend autonom agiert und über eigene Mittel verfügt. Sie umfasst alle Kommissare, ihre Angestellten und ihre Einrichtungen. Kommissare werden vom Überregionalem Rat eingesetzt und können jederzeit wieder abberufen werden. Die Kommissare wählen alle vier Jahre einen obersten Kommissar der mit der Verwaltung und der Betreuung des Kommissariats beauftragt ist. Das Kommissariat verteilt ihre Mittel unter den Kommissaren und setzt diese auf Fälle an. Das Kommissariat ist sowohl Verfassungsschutz als auch Geheimpolizei. Es soll die staatliche Ordnung gegen innere und äußere Feinde schützen, diese ergreifen, zur Anklage vor ein Volkstribunal bringen und dann den Strafvollzug durchführen. Das Kommissariat darf sich nur im Rahmen der Verfassung bewegen und ist nur dieser gegenüber verantwortet. Alle Handlungen innerhalb des Kommissariats und der Kommissare werden strengstens protokolliert und nach Abschluss der Öffentlichkeit preis gegeben. Fälschung dieser Protokolle, Machtmissbrauch oder Beihilfe zu einem dieser beiden vergehen müssen unter Todesstrafe stehen um denn höchst möglichsten Grad an Abschreckung zu erzielen.

Die Vollversammlung der Räte der Regionen:
Die Vollversammlung ist eine ständige Versammlung von Delegierten der einzelnen Regionen und vertritt den Staat und das Volk gegenüber dem Ausland. Sie kann Botschafter in andere Nationen entsenden und darf Verträge im Namen des Volkes aushandeln, sowie sich dem gesamten Spektrum der außenpolitischen Diplomatie bedienen. Sie kann außerdem mit 2/3-Mehrheiten über Krieg oder Frieden mit anderen Staaten entscheiden und darf das Kriegsrecht aussprechen. Das Kriegsrecht wird automatisch ausgesprochen, wenn sich der Staat im Krieg befindet oder die Vollversammlung entscheidet sich einstimmig dafür es in Notsituationen wie Naturkatastrophen auszurufen. Das Kriegsrecht kann sich dabei auf das gesamte Staatsgebiet oder eine Gruppe von Regionen beziehen. Das Kriegsrecht wird über eine einfache Mehrheit, dem Ende des Krieges oder einem Volksbegehren nichtig.

So damit wäre auch ein besonders heikles Thema geklärt. Die Exekutive wird besonders gerne genutzt um Machtmissbrauch auszuüben oder eine Diktatur zu errichten, deswegen ist eure Meinung hier besonders gefragt.

Wie gefällt euch die Aufteilung der Kompetenzbereiche? Wo seht ihr Möglichkeiten des Machtmissbrauches? Was muss vielleicht anders gemacht werden?

Freut sich auf eure Ideen,
Henning.

Sonntag, 19. Oktober 2014

Das Staatssystem des utopischen Kommunismus II

Das Volk:
Als Volk verstehe ich jeden im Staatsgebiet lebenden Menschen. Das Volk beeinflusst Judikative, Exekutive und Legislative im Staat, es hat also mehr Kontrolle als jedes andere Staatsorgan. Die Kontrolle des Staates durch das Volk drückt sich durch regelmäßige, direkte, geheime und gleiche Wahlen aus, die alle Gewalten mit Personen besetzen. Das Volk wird auf verschiedene Regionen und in diesem wiederum auf Kommunen verteilt, was zum einen einen föderalen Charakter besitzt mit dem Machtmissbrauch vermieden werden soll, als auch den bürokratischen Aufwand besser verteilt und somit optimiert. Wählen dürfen alle Mitglieder des Volkes, die das 16 Lebensjahr vollendet haben und sich als Wähler in ihrer Kommune registriert haben. Das Volk kann jederzeit legislativ wirken, indem es mit Volksabstimmungen Gesetze erlässt oder verhindert. Das Volk kann jederzeit eine Neuwahl für bestimmte Instanzen veranlassen und so diese Instanz neu besetzen.

Legislative

Die Räte:
Die Legislative setzt sich hauptsächlich aus Räten zusammen, die sich um die staatlichen Angelegenheiten auf den verschiedensten Ebenen kümmern. Sie setzen sich aus einer minimalen Anzahl aus Personen zusammen, die alle das gleiche Stimmrecht besitzen. Sie werden direkt vom Volk, möglicherweise über Parteien, alle zwei Jahre in ihr Amt gewählt und sind nur ihrem Gewissen gegenüber Verantwortlich. Eine Fraktionsbildung gibt es nicht. Die Ratsmitglieder diskutieren über ihre Angelegenheiten gleichberechtigt an einem "runden Tisch". Ihre Sitzung wird von einem unabhängigen Moderator geleitet und von einem Protokollanten aufgezeichnet und anschließen mitsamt Abstimmungsergebnis und den Angaben wer wie gestimmt hat veröffentlicht. Die von einem Rat erlassenden Gesetze sind binden für alle im Bereich des Rates befindlichen Personen. Eine weitere Aufgabe der Räte ist es den über ihnen bzw. unter ihnen befindlichen Rat zu kontrollieren um die Einhaltung der Verfassung zu gewährleisten.

Der kommunale Rat:
Er wird von den in seiner Kommune registrierten Wählern gewählt. Er erlässt Gesetze auf kommunaler Ebene und regelt die amtlichen Abläufe, wie z.B. das beantragen eines Passes. Desweiteren muss der kommunale Rat alle jedes Jahre die Volkspolizei aufstellen, indem sie Kandidaten für die Rolle als Volkspolizist auf eine Liste stellen und diese müssen dann vom Volk über Wahl in ihrer Position bestätigt werden.

Der regionale Rat:
Er wird von den Menschen gewählt die in seinen ihm untergeordneten Kommunen registriert sind. Er bestimmt Gesetze auf regionaler Ebene, die dann für alle ihm untergeordneten Kommunen gelten und regelt Verwaltungsangelegenheiten, die für die Kapazitäten der kommunalen Räte zu groß sind oder weiterführende Informationen benötigen, die diese nicht haben. Desweiteren stellt er die Soldaten für ein Volksheer zur Verfügung sollte dieses ausgehoben werden. Die Soldaten sollen dabei aus Freiwilligen bestehen, kann aber die nötige Anzahl nicht erreicht werden, müssen eventuell weitere Soldaten mit Vergütungen gelockt werden oder wenn nichts anderes mehr geht zwangsverpflichtet werden. Der regionale Rat entsendet zu beginn seiner Periode einen Delegierten zur Vollversammlung der Räte der Regionen und kann diesen jederzeit wieder zurückziehen.

Der überregionale Rat:
Er wird von allen als Wähler im Staatsgebiet registrierten gewählt. Er ist in der Macht Gesetze zu erlassen, die für das gesamte Staatsgebiet gelten und Artikel in die Verfassung einfügen, streichen oder verändern, was dann aber eine einstimmige Entscheidung des Rates bedürfte.  Seine Aufgabe ist es die Verfassung zu schützen und die Ordnung des Staates bzw. die Sicherheit des Volkes sicher zu stellen. Um dies zu tun, ist er bevollmächtigt das Volksheer zu befehligen und seine Offiziere ein zu setzen. Desweiteren kann er Kommissare einsetzen und jederzeit wieder zurückziehen.

Was hältst du davon? Würdest du etwas mit reinnehmen, rausstreichen oder verändern?

Freut sich auf dein Kommentar,
Henning.

Freitag, 17. Oktober 2014

Das Staatssystem des utopischen Kommunismus I

Kein System ohne Staat. Über dieses Satz kann Mensch sich streiten, aber eine grundlegende Wahrheit steckt in ihr drin. Wenn wir denn utopischen Kommunismus konstruieren wollen, müssen wir auch fragen wie: Wer herrscht über wenn? Wie wird geherrscht und der Herrschende bestimmt? Wie wird die Macht an wenn verteilt?

So schön die Idee der Anarchisten auch ist Herrschaft und damit einen Staat abzuschaffen um so Gleichheit für alle zu erschaffen, so irreal ist sie auch. Wir kommen nicht darum herum einen funktionierenden Staat zu erschaffen, indem die Macht in so viele Hände gelegt wird, dass ein Missbrauch unmöglich ist. Ein System gegenseitiger Kontrolle, also Volk kontrolliert Staat und andersherum, Legislative kontrolliert Judikative und andersherum etc. Der Staat muss sich den Menschen und sein Wohlbefinden als oberstes Ziel wählen und hier darf kein Unterschied zwischen den Menschen gemacht werden. Kein Mensch darf durch ein Gesetzt oder durch staatliche Organe diskriminiert oder benachteiligt werden. Der Staat muss zudem das Volk repräsentieren, also ein Spiegelbild seiner Meinung und Wünsche sein. Das Volk muss mit politischen Forderungen und der parteilichen Arbeit den Staat beeinflussen und der Staat muss mit Diskussion und Ansprüchen das Volk ideologisch bilden. D.h. Transparenz, politische Meinungsfreiheit, Freiheit der Person, Vereinsfreiheit und Versammlungsfreiheit müssen also Grundsätze des Staates sein. Die repressiven Mittel des Staates müssen auf ein Minimum reduziert werden um zum einen dem Anspruch des Pazifismus, als auch dem der Selbstständigkeit, also der Autonomie erfüllen. Staat und Wirtschaft müssen strikt voneinander getrennt werden, denn die Volksvertreter werden der Krankheit Wahlversprechen zum Opfer fallen, so wie wir es im Moment erleben. Desweiteren muss der Staat wehrhaft sein und sich gegen innere Feinde durchsetzen können.

Aus diesen Grundsätzen kann sich der Staat folgender maßen zusammensetzen:

Gibt es Fragen, Anregungen oder Kritik? Was denkst du sollte noch in den Staatsaufbau oder sollte eine Institution gestrichen werden?

Mit freundliche Grüßen,
Henning.